Seidel Motoren is failliet;
zie volgend bericht (in het duits) van een modelvliegende advokaat, die enkele modelvliegers behartigde;
Groetjes,
Jan
Firma Seidel Triebwerke hat Insolvenz angemeldet/Achtung
Hallo,
nur mal zur Kenntnis...., damit nicht noch andere User reinfallen !
Ich habe hier als Anwalt einige Modelllflieger, die trotz Vorkasse seit etlichen Monaten die bestellten Motore nicht geliefert erhielten und nun hat Seidel Triebwerke Insolvenz angemeldet.
Es wurden von den Usern etliche tausende von Euros angezahlt, aber über Monate trotz regelmäßiger Zusagen der Firma Seidel nicht ein Motor geliefert; die Kunden wurden immer nur hingehalten.
Unser Modi Rolf verlangte einen Link zum Nachlesen und zum Beweis der Tatsache; hier ist er:
Die Meldung ist zu finden unter
https://www.insolvenzbekanntmachunge...in/bl_suche.pl
und hier dann das Amtsgericht, Firmennamen und das Aktenzeichen eingeben und auf "suche" drücken ...
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AZ: G1 IN 540/10 (2)
Amtsgericht Karlsruhe
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma
Seidel Triebwerke GmbH, Siemensstraße 7, 76316 Malsch (AG Mannheim, HRB 702855),
vertreten durch:
Wolfgang Seidel, Binsenweg 7, 76316 Malsch, (Geschäftsführer),
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.10.2010, um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Dipl. Rpfl. (FH) Susi Kuhn, Eisenbahnstraße 19 - 23, 77855 Achern, Tel.: 07841/7080, Fax: 07841/708301
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.11.2010 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin)
ist am Dienstag, den 04.01.2011, vorm. um 10.00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Karlsruhe, 76131 Karlsruhe, Schloßplatz 23, Saal IV.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.12.2010 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Karlsruhe, Schloßplatz 23, 76125 Karlsruhe, Zimmer Nr. 354, niedergelegt.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
· die Person der Insolvenzverwalterin,
· den Gläubigerausschuss,
· gegebenenfalls die nachfolgen bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidungen über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit, § 35 Abs. 2 InsO,
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung, § 66 Abs. 3 InsO,
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten, § 149 InsO,
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens, § 157 InsO,
- bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin, § 160 InsO; insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehen, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtstreit mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert, §§ 162, 163 InsO,
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung, §§ 271, 272 InsO,
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse, §§ 100, 101 InsO
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Absatz 1 EuInsVO (Verordnung Nr. 1346/2000 des Rates der Europäischen Union vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren [ABIEG L 160/1])
Karlsruhe, 12.10.2010
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Also die Empfehlung = absolut nichts mehr zahlen/anzahlen etc.
Gruss
PW
zie volgend bericht (in het duits) van een modelvliegende advokaat, die enkele modelvliegers behartigde;
Groetjes,
Jan
Firma Seidel Triebwerke hat Insolvenz angemeldet/Achtung
Hallo,
nur mal zur Kenntnis...., damit nicht noch andere User reinfallen !
Ich habe hier als Anwalt einige Modelllflieger, die trotz Vorkasse seit etlichen Monaten die bestellten Motore nicht geliefert erhielten und nun hat Seidel Triebwerke Insolvenz angemeldet.
Es wurden von den Usern etliche tausende von Euros angezahlt, aber über Monate trotz regelmäßiger Zusagen der Firma Seidel nicht ein Motor geliefert; die Kunden wurden immer nur hingehalten.
Unser Modi Rolf verlangte einen Link zum Nachlesen und zum Beweis der Tatsache; hier ist er:
Die Meldung ist zu finden unter
https://www.insolvenzbekanntmachunge...in/bl_suche.pl
und hier dann das Amtsgericht, Firmennamen und das Aktenzeichen eingeben und auf "suche" drücken ...
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AZ: G1 IN 540/10 (2)
Amtsgericht Karlsruhe
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Firma
Seidel Triebwerke GmbH, Siemensstraße 7, 76316 Malsch (AG Mannheim, HRB 702855),
vertreten durch:
Wolfgang Seidel, Binsenweg 7, 76316 Malsch, (Geschäftsführer),
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.10.2010, um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Dipl. Rpfl. (FH) Susi Kuhn, Eisenbahnstraße 19 - 23, 77855 Achern, Tel.: 07841/7080, Fax: 07841/708301
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.11.2010 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin)
ist am Dienstag, den 04.01.2011, vorm. um 10.00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Karlsruhe, 76131 Karlsruhe, Schloßplatz 23, Saal IV.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.12.2010 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Karlsruhe, Schloßplatz 23, 76125 Karlsruhe, Zimmer Nr. 354, niedergelegt.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
· die Person der Insolvenzverwalterin,
· den Gläubigerausschuss,
· gegebenenfalls die nachfolgen bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidungen über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit, § 35 Abs. 2 InsO,
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung, § 66 Abs. 3 InsO,
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten, § 149 InsO,
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens, § 157 InsO,
- bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin, § 160 InsO; insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehen, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtstreit mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert, §§ 162, 163 InsO,
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung, §§ 271, 272 InsO,
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse, §§ 100, 101 InsO
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Absatz 1 EuInsVO (Verordnung Nr. 1346/2000 des Rates der Europäischen Union vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren [ABIEG L 160/1])
Karlsruhe, 12.10.2010
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Also die Empfehlung = absolut nichts mehr zahlen/anzahlen etc.
Gruss
PW